Sachverhalt und Lösung – zumindest für WordPress Nutzer
Blogger haben es zum Teil nicht leicht. Der Tag ist gefüllt mit Artikel schreiben, Aktivität in Social Media sowie Suchmaschinenoptimierung, und vielem mehr. Nun folgt das nächste Problem. Seit einigen Tagen machen einige Diskussionen und die Angst vor Abmahnungen die Runde. Denn die Vorschaubilder, die Facebook gerne in Posts mit anbietet, stellen nun eine Abmahnungsgefahr dar.
Es ist offensichtlich, dass nun viele Webmaster, die über das Internet bloggen und dementsprechend auch Bilder in den Artikeln einfügen, Angst bekommen haben, nun überhaupt etwas über die sozialen Netzwerke zu teilen. Mancherlei Befürchtungen gehen dabei so weit, nichts mehr in Social Media zu teilen oder gar das Facebook Profil zu löschen.
Ebenso ist der Sachverhalt, wie er von den Gerichten gesehen wird, noch nicht genau geklärt. Doch es gibt auch Lösungen. Zwar sind diese keine optimalen und allumfassenden Lösungen, aber nehmen diese dem einen oder anderen Blogger vielleicht ein bisschen an Angst.
Warum besteht eine Abmahnungsmöglichkeit?
Wenn Sie einen Artikel veröffentlichen und ein Bild dazu einfügen, haben Sie das Bild entweder selbst gemacht oder Sie haben eine Bilddatenbank zurate gezogen und dementsprechend eine Lizenz dafür erworben. Mit dieser Lizenz sind Sie dazu berechtigt, die Grafik oder das Foto für Ihre Webpräsenz zu nutzen, aber nicht zu verbreiten. Doch durch das kleine Miniaturbild, dass beim Posten des Blogbeitrags in Facebook & Co. offengelegt wird, geschieht genau das.
Noch dazu haben Sie den Social Media Portalen, bei der Registrierung, in deren Richtlinien zustimmt, dass Sie allein der Rechteinhaber von jedem veröffentlichtem Material oder Medium sind. Das Problem entsteht dann, wenn das lizensierte Bild geteilt wird – also als ein Vorschaubild oder Thumbnail angezeigt wird.
Ohne die Zustimmung des Urhebers oder Fotografen ist eine Vervielfältigung nicht zulässig, wodurch der Urheber berechtigt ist, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Dann wird es für die Bloginhaber und auch für die Nutzer von Facebook-Profilen gefährlich. Nutzer von Facebook-Profilen können unter Umständen für fremde Postings auf der eigenen Facebook-Wall zur Verantwortung gezogen werden. Doch hier folgt, in der Regel, zuerst der Hinweis den Beitrag zu entfernen, bevor es zu tatsächlichen Schadensersatzforderungen kommt.
Hat der Nutzer der Bilder aber eine entsprechende Nutzungslizenz erhalten, die auch das Teilen der Bilder erlaubt, baucht man sich keine Sorgen zu machen. Aber eine derartige Nutzungslizenz wird eher selten ausgesprochen.
Anders verhält es sich bei einer konkludenten Einwilligung, wie es die Rechtsanwälte Dr. Stefan Engels und Dr. Bahne Sievers, LLM. im Gastbeitrag auf Futurbiz.de erläutern. Beispielsweise hat Google für die Bildersuche eine derartige Einwilligung durch den Bundesgerichtshof erhalten, da Bildersuchmaschinen grundsätzlich „internettypisch“ sind. Beim Hochladen der Bilder wird automatisch eine konkludente Nutzung eingeräumt. Allerdings wurde die Share-Funktion von Facebook durch den Bundesgerichtshof bisher (noch) nicht als internettypisch anerkannt.
Lösungen, um das Sharen von Vorschaubildern zu unterbinden
Viktor Diete von Mizine hat dazu den Vorschlag unterbreitet, im htaccess alle externen Bild-Anwendungen zu sperren. Dazu müssen Sie folgenden Code einfügen:
Durch diesen Code wird, anstatt des üblichen Miniaturbildes, ein Dummybild eingesetzt. Wenn Sie diese Variante einsetzen, verhindern Sie allerdings auch, dass beispielsweise Google Ihre Bilder für die Bildersuche heranzieht. Einige Webseitenbetreiber müssten dann das vorteilhafte Potenzial der Bildersuche aufgeben.
Pixeldreher Blog hat eine andere Variante und speziell für WordPress-Nutzer gefunden. Mit einer Open-Graph Erweiterung für WordPress Blogs können Sie mithilfe des „{AFC} Advanced Custom Field Plugin“ etwas genauer festlegen, was die Teilen-Funktion in Facebook oder Google+ mit einschließt. Damit können Sie die Open Graph Tags speziell für die sozialen Netzwerke bestimmen. Eine genaue Anleitung inklusive der Code-Schnipsel, die für dieses Plugin notwendig sind, finden Sie im Artikel „Lösung für das Facebook-Urheberrecht Problem mit Bildern bei WordPress Websites“ auf pixeldreher.de.
Dieses Plugin schützt Sie zwar nicht davor, abgemahnt zu werden, sondern dient nur als Lösungsansatz für Ihre weitere Tätigkeit als Blogger und Nutzer der sozialen Netzwerke für die Vermarktung Ihres Contents. Derartige Sorgen haben Sie aber nicht, wenn Sie stattdessen eigene Bilder verwenden. Aber nicht jeder Webmaster kann darauf zurückgreifen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um keine Rechtsberatung handelt, sondern Ihnen nur als Hinweis dienen soll, sodass Sie sich eventueller Abmahngefahren bewusst werden.