„Sinnloses“ Leistungsschutzrecht wurde im Bundesrat abgesegnet
Im Großen und Ganzen betrifft das Leistungsschutzrecht vorwiegend nur die Suchmaschinen und Aggregatoren – also Online-Plattformen, die andere Inhalte sammeln und die wichtigsten Meldungen filtern. Befürworter gibt es wenige. Wenn überhaupt, dann nur unter den Verlagen. Aber auch dort ist man nicht zufrieden. Denn das Leistungsschutzrecht hätte noch genauer definiert werden müssen. Wie Golem.de berichtete,[…]