Google bezahlt 22,5 Millionen Dollar, um weiteren Verhandlungen zu entgehen
In den USA hatte Google ein „Schlupfloch“ genutzt, um Nutzern des Apple-Browsers Safari gesonderte Werbung aufzuzeigen, womit Google seinen Umsatz steigern konnte. In einem Vergleich mit der US-Handelskammer hat Google eingewilligt, eine Strafe von 22,5 Millionen US$ zu zahlen, um weiteren Gerichtsverhandlungen zu entgehen und den Datenschutz-Streit abzuschließen.
Cookies und deren Nutzen
Doch wie kam so etwas überhaupt auf? Normalerweise sollte dies überhaupt nicht möglich gewesen sein. Denn üblicherweise muss ein Nutzer eines iPhone, iPads oder PCs seine Zustimmung dafür geben, Cookies zu speichern, die Google auch gerne für die personalisierte Suche verwendet. Mithilfe dieser kleinen Dateiansammlungen lässt sich nachvollziehen, wo sich ein Nutzer innerhalb des Internets aufhält und welche Interessen er beispielsweise haben könnte. Doch ist diese Funktion im Safari Browser deaktiviert.
Also griff Google in die Trickkiste und übermittelte mit Google+ einen Code, der es möglich machte, dass sich die Cookies auf den Geräten des Nutzers speicherten – auch wenn diese Funktion nicht aktiviert war. Anfang des Jahres wurde diese Technik bekannt und Google wurde angehalten, diese Vorgehensweise abzustellen, was die Suchmaschine nun auch tat.
Google nutzte „Schlupfloch“ über mehre Monate in 2011 und 2012 für sich
Im Februar folgte die Öffentlichmachung, bei der Jonathan Mayer, ein Informatiker, die angewandte Technik detailliert erklärte. Dem „Wall Street Journal“ nach, wurden anschließend weitere Untersuchungen durch die US-Handelsbehörde FTC vorgenommen, einige Staatsanwälte verschiedener Bundesstaaten ermittelten ebenso gegen Google.
Mit dem FTC hatte sich Google aber zuvor schon angelegt – hier ging es genauso um Fragen zum Datenschutz, wodurch der Suchmaschinen-Konzern dazu angehalten wurde, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Da sich nun Google dem widersetzte, fällt der Strafbetrag auf 22,5 Millionen US$ (oder 17,7 Millionen Euro). Wie Richterin Susan Illston vom Bezirksgericht in San Francisco verkündete, betrage der resultierte Umsatz aus der Werbeschaltung von nur 4 Stunden den gleichen Betrag. So sehe man die Strafe noch eher als mild. Bei dieser Summe sollte es Google nicht viel schmerzen – allein schon, wenn man den Vergleich zieht.
Es wurden keine persönlichen Daten erfasst
Die auferlegte Strafsumme liegt weit unter dem, was Verbraucherschutzorganisationen gefordert hatten, wird aber als eine der höchsten Strafsummen angesehen, die jemals von einem Unternehmen abverlangt wurde. Für Google dürfte es aber kein Beinbruch sein, eine derartige Summe aus den gewonnenen Werbeeinnahmen zu entbehren.
Weiter betonte Google zu seinem „Vergehen“, dass, in der Verwendung dieser trickreichen Werbe-Cookies, keinerlei persönliche Informationen der Nutzer gespeichert wurden. Aber das rechtfertigt trotzdem nicht Google´s Vorgehen.