Presseverlage wollen das Leistungsschutzrecht erwirken
Es herrscht große Diskussion. Verleger wollen mit dem Leistungsschutzrecht Lizenzgebühren von Google verlangen dürfen. Google wehrt sich dagegen mit einer Kampagne, um die Masse hellhörig werden zu lassen. Was steckt hinter dem Aufruhr um das Leistungsschutzrecht?
Mittlerweile wird so viel darüber diskutiert und debattiert, doch wird es immer schleierhafter, um was es beim Leistungsschutzrecht eigentlich geht. Die Verleger verdienen zu wenig an ihren Webseiten, weil immer seltener die Internetnutzer auch deren Seiten besuchen, sondern sich mit kleinen Auszügen in den Google News zufriedengeben, aber nicht den direkten Weg zu den Presseverlagen gehen.
Die Besucherzahlen bleiben aus und so drehen die Verleger langsam am Rad, wie sie die dadurch entgangenen Einnahmen wieder hereinholen können. Kurzerhand entwirft man einen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht, welches Google oder auch andere Suchmaschinen dazu auffordert, Lizenzgebühren an die Verleger zu entrichten – Google habe ja ohnehin genug Geld …
Google hat sich noch nie etwas aufzwingen lassen. Daher ist die Reaktion darauf, die Mehrheit einzuschalten. Aber das nicht zu knapp. Auf der Kampagnenseite von Google erklärt der Suchmaschinenkonzern in einem Video, welche Konsequenzen das Leistungsschutzrecht für die Nutzer haben werde. Die Informationsvielfalt werde geringer und man kommt nicht mehr so schnell an die gewünschten Informationen. Einige Stimmen wiederum finden Google’s Reaktion überzogen.
Gegen die Innovation und technische Entwicklung – also zurück zur Steinzeit?
Das Internet ist heute für viele Menschen eine Präsenz, die sich nicht mehr verleugnen lässt. Partnerschaften werden geschlossen, Kontakte geknüpft und Informationen werden untereinander geteilt. Google & Co. sind zur Lösungsfindung eine wertvolle Waffe geworden, wobei auch aktuelle Nachrichten und Reportagen verfolgt werden.
Meist reicht ein kurzes „Überfliegen“ aus und man hat die Kerninformationen bereits über die Snippets in den Google News erfasst. Das wiederum stört die Presseverleger, da die Nutzer nicht den Weg auf die Webseiten suchen, sondern schon mit anderen Dingen beschäftigt sind.
Journalisten und Presseverlage investieren sehr viel Zeit und Geld, um eingehend recherchierte Beiträge für ihre Leser zur Verfügung zu stellen. Das ist mit viel Aufwand verbunden, der immer seltener gewürdigt wird. Da nun die Printmedien langsam am Aussterben sind, ist es verständlich, dass es sehr schwer ist, dann schwarze Zahlen zu schreiben, wenn ebenso wenig genug Einnahmen über die Werbeanzeigen auf den Webseiten erzielt werden. Denn schließlich verdiene man nur am Werbeetat, wenn genügend Nutzer die Seiten aufsuchen.
Von Google weiß man, dass die Suchmaschine über die Schaltung von Werbeanzeigen seinen Umsatz generiert. Also denken sich die Presseverlage, sie wollen genauso ein Stück aus den Werbeeinnahmen haben, wenn schon nicht die Besucher auf die Seiten kommen. Von irgendetwas wollen die Verleger ja schließlich leben. Aber haben Sie schon einmal Werbeanzeigen in Google News gesehen? Davon ist darauf nichts erkennbar.
Wertschätzung von Qualität oder doch Streicheleinheiten fürs Ego?
Einige Verlage sagen, es ginge ihnen nicht ums Geld, eher ums Prinzip. Wenn aber in Zukunft Geld dafür gezahlt werde, dass die Anzeige der Informationen in den Suchmaschinen erscheint, widerspricht das nicht dessen, was viele Nutzer einfach gewöhnt sind? Nämlich Informationen kostenlos zu erhalten. Um was geht es hier also, wenn nicht um Geld? Um ein verletztes Ego vielleicht?
In Google werden inzwischen unendliche Webseiten gelistet. Wenn also Google demnächst den Dienst Google News aus dem Web verbannen würde, käme man trotzdem noch an die Informationen, nur eben mit einer anderen Wortwahl. Es wäre möglich, dass hierdurch die Informationsbeschaffung nur etwas länger dauern würde.
Für die Textredaktionen von privaten, und gewerblichen Webseiten als auch Blogger, Vereine und Verbände tritt die Zahlungspflicht nicht ein, wenn nur eigene Worte für das Verfassen der Beiträge verwendet werden. Werden exakte Artikelschnipsel verwendet, würde das Leistungsschutzrecht greifen. Für alles Andere muss man sich auf das Urheberrecht berufen.
Wie es schließlich hierzu weitergeht, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen. Ein Gesetz durchzubringen, muss eben seinen vorgeschriebenen Weg gehen und das dauert seine Zeit.
Das gibt allen Parteien dieses Streits wiederum Zeit, sich nochmals zu dieser Debatte Gedanken zu machen. Vielleicht entschließen sich sogar die Verleger innovativere Wege zu gehen, anstatt die Umsätze anderer erfolgreicher Internetunternehmen abzuzwacken.