Die zweite Runde zum Gesetzesentwurf bringt noch keine Einigung
Am Mittwoch hat der Rechtsausschuss des Bundestags, zusammen mit neun Sachverständigen, über das Leistungsschutzrecht diskutiert. Bei der Debatte ging es auch um den bisherigen Entwurf. Vertreter von Google waren zwar anwesend, aber nicht als Sachverständige. Der Streit um die Google-Steuer geht weiter.
Aber ob es demnächst tatsächlich zum Thema wird, dass Suchmaschinen sich um Lizenzgebühren kümmern müssen, ist nach wie vor fraglich. Die Experten haben jedenfalls zum geplanten Leistungsschutzrecht Ihre Bedenken und auch Fürsprachen ausgesprochen, die dieses mit sich bringt.
Für die Anzeige der Artikel bzw. der Artikelschnippsel in den Suchergebnissen fordern die Verlage eine Steuer, die Google an die Verlage entrichten soll. Die Verlage wollen damit unterbinden, dass sich Google an deren Inhalten „bereichert“. Das soll die Verluste der Verlage kompensieren, die mit den Werbeplätzen auf deren Online-Präsenzen nicht die notwendigen Besucher und damit nicht die notwendigen Umsätze generieren. Christoph Kesse vom Axel-Springer Verlag zum Beispiel, versuchte die Bundesregierung davon zu überzeugen, welche Notwendigkeit diese neue Bestimmung für die Verlage darstellt.
Verlage nicht ohne Google, aber Google soll trotzdem zahlen
Natürlich ist Google vehement gegen diesen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht. Jedoch wurde dem Suchmaschinenkonzern nicht das Recht eingeräumt, als Sachverständige vorzutreten. Google musste der Diskussion also zusehen. Doch nicht nur Google spricht sich gegen das Leistungsschutzrecht aus.
Einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht nach sei der Gesetzesentwurf „nicht durchdacht“ und „durch kein sachliches Argument“ zu rechtfertigen.
Auch die Verlage brauchen die Suchmaschinen. Denn im Grunde ist Google ein privates Internet-Unternehmen und könne demnach auch einfach die Inhalte aus dem Index entfernen. Das würde dafür sorgen, dass die Presseverlage keine Besucher mehr erhalten würden – und wenn, dann nur sehr wenige.
Denn die Suchmaschine Google ist für viele Nutzer die erste Anlaufstelle, wenn es um Informationen geht. Mit seinem hohen Marktanteil sorgt Google nunmal für eine hohe Reichweite, auch für die Presseverlage.
Wie Thomas Hoeren, Juraprofessor der Universität Münster, verriet, sind die Verlage nicht daran interessiert, aus den Suchergebnissen der Suchmaschine zu verschwinden. Denn Google sorgt nach wie vor dafür, dass ein Großteil der Besucher auf die Webseite gelangt. Doch die Suchmaschinen möchten nicht der Aufforderung nachkommen, Lizenzgebühren an die Verlage zu bezahlen.
Stolz und Prinzipien oder Google nicht einsichtig, wegen seiner Monopolstellung?
Die Verlagsverbände VDZ und BDZV sprachen sich dazu aus, dass es ihnen nicht um die Lizenzgebühren ginge, sondern um ein grundlegendes Prinzip. Die Suchmaschine und auch niemand sonst sollte ohne Erlaubnis mit fremden Inhalten „Geschäfte machen“ dürfen. Es gehe darum, dass die Leistung der Journalisten viele Anforderungen und Aufwand mit sich bringe und diese nicht einfach so übergangen werden sollte. Aber Googles Einwand, dass man die Inhalte auch von der Indexierung ausschließen lassen könne, wurde nicht akzeptiert.
Kesse geht es nicht um eine einfache Entscheidung, sondern – man könnte meinen – um einen Kompromiss. Google soll den Presseverlagen mehr Einflussmöglichkeiten dazu ermöglichen, wie die Inhalte in den Suchmaschinen dargestellt werden. Trotzdem sollen de Suchmaschinen dafür bezahlen. Aber das hört sich nicht wirklich nach einem Kompromiss an, bei dem alle Parteien zufrieden sein können.
Zu einer Einigung kam es schließlich nicht. Erst bei einem weiteren Termin soll ein überarbeiteter Entwurf zur Entscheidung führen, die aber in einer zweiten und dritten Lesung vollendet wird. Aber ob das tatsächlich noch erfolgt?